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Marktberichte bis 2022
& Informationen für unsere Kunden bis Ende 2023
Zu den aktuellen Informationen für unsere Kunden

Wie hoch war die Nachfrage nach Ferienhäuser und Ferienwohnungen bis 2022?

Hier informieren wir unsere Kunden und interessierte Vermieter von Ferienhäuser und Ferienwohnungen über die jeweils aktuelle Marktlage auf dem Vermietungsmarkt und geben aktuelle Hinweise für unsere Kunden. Diese Daten sind ein Archiv bis 2022.
Die aktuellen Marktberichte finden Sie hier.

Aktuelles Tooltip – Update für aktuelle Entwicklungen

Hinweis an unsere Channel Manager Kunden vom 31.01.2023:
Airbnb verschärft einmal mehr die Stornierungsbedingungen für Vermieter.

Liebe Kunden,
Airbnb ist nicht nur eines der teuersten Buchungsportale, sondern aus unserer Sicht auch das Buchungsportal, dass wenig bis gar keine Rücksicht auf die Vermieter nimmt. 

 

Das stellt das Portal mit ihrer neuesten Ankündigung vom 31.01.2023 einmal mehr unter Beweis. Ab dem 08.03.2023 stellt das Buchungsportal Airbnb die von Vermietern eingestellten Stornierungsmöglichkeiten um. Gebuchte Langzeitmieten ab 28 Tagen können dann von den Gästen bis 30 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden.
Solche Buchungen machen für vernunftbegabte Vermieter keinen Sinn.

 

Wir stellen deshalb für unsere Channel Manager Kunden bis spätestens 07.03.2023 die Airbnb Inserate so um, dass solche Aufenthalte nicht mehr gebucht werden können.

 

 

Einmal mehr empfehlen wir den letzten verbliebenen Channel Manager Kunden ohne Google ADS Option, ihre Pakete entsprechend zu erweitern. Auch im Hinblick auf die derzeitigen Multikrisen und der damit einhergehenden Marktschwäche, die sich bei den Buchungsportalen sehr ausgeprägt zeigt, wäre es vernünftig, sich die Option der provisionsfreien Eigenvermarktung, zumindest zu öffnen.

 

Marktbericht für Oktober und November 2022. 

 

Liebe Kunden,
im Vergleich zum Vormonat September haben sich keine wesentlichen Änderungen im Marktgeschehen ergeben. Derzeit ist im Fullservicebereich von Krise nicht mehr viel zu spüren. Durch eine ständig und sehr fein angepasste Werbestrategie, halten wir das Buchungsaufkommen im Fullservice weiterhin auf Vorkrisenniveau.

Alle unsere Fullservicekunden werden das laufende Geschäftsjahr 2022 ausnahmslos mit einem kräftigen Gewinnrekord abschließen. Das Jahr 2022 war trotz Krisen, das beste Geschäftsjahr aller Zeiten. Im Vergleich zum letzten Vorkrisenjahr 2019 erreichten sie in 2022, durchschnittlich einen um 34,48% höheren Umsatz als 2019.

Die große Frage ist, ob wir dieses hohe Niveau auch im Jahr 2023 halten können. Angesichts der Vielzahl an Krisen, sollten Sie sich nicht unbedingt darauf verlassen.

Wir werden jedoch alles dafür tun, dass Sie auch im kommenden Krisenjahr sehr erfolgreich sein werden.

Ferienimmobilien – Marktbericht für Ferienhausvermieter September 2022 vom 12.10.22.
Unsere Buchungsraten liegen weiterhin auf einem hohen Niveau
.

 

Liebe Kunden,
der Boom vom August hat sich etwas verlangsamt. Wir haben jedoch im Fullservicebereich weiterhin erfreuliche hohe Buchungsraten.

Die Anzahl an Buchungen aus Portalen, sind weiterhin leider recht gering. Sie ragen nicht annähernd an des Vorkrisenjahr 2019 heran.

Ferienimmobilien – Marktbericht für Ferienhausvermieter August 2022 vom 12.09.22.
Das Konsumklima trübt zwar weiter ein, unsere Buchungsraten hingegen haben sich auf sehr hohem Niveau 
stabilisiert.

Liebe Kunden,
es ist erstaunlich, aber im Fullservicebereich erreichen wir seit Wochen nun traumhafte Neubuchungsraten, die höher sind als vor der Pandemie 2019. Selbst unser bis dahin bestes Jahr 2017 übertreffen wir derzeit bei moderaten Werbekosten. Was allerdings auffällt ist, dass es einmal mehr das Luxussegment ist, dass derzeit fast schon durch die Decke geht.

Das Buchungsaufkommen aus Buchungsportalen hingegen, ist weiterhin im Krisenmodus, wenngleich sich auch dort eine  Belebung abzeichnet. 

 

Ferienimmobilien – Marktbericht für Ferienhausvermieter Juli 2022 vom 04.08.22.
Das Konsumklima trübt sich weiter ein, die Buchungen ziehen erstmals seit Kriegsbeginn wieder an.

 

Liebe Kunden,
der Konsumklimaindex des Marktforschungsinstituts GfK kennt nur noch eine Richting, nach unten. Wurde letzten Monat das historische Tief noch mit – 27,4 gemessen, so werden derzeit bereits -30,6 Punkte erreicht.

Aber wir haben seit Kriegsbeginn erstmals auch wieder gute Nachrichten; denn allen Unkenrufen zum Trotz, steigen die von uns neu generierten Buchungen für das kommende Jahr wieder deutlich an. Nach einem historischen Tiefpunkt im April, brachte der Juni im Vergleich zum April, runde 100% mehr an neuen Buchungen und der Juli nun runde 386%. 
Die Neubuchungsrate für das nächste Jahr liegt derzeit wieder auf dem Vorkrisenniveau von 2019.
Dennoch bleibt die Unsicherheit aufgrund der Kriegsauswirkungen weiterhin hoch. Corona allerdings ist zumindest derzeit, kein Thema mehr. Diese Krise scheint überwunden. Neue Lockdowns werden wir wohl nicht mehr schultern müssen.

Hinweis an unsere Fullservicekunden:

Aufgrund der aktuellen Belebung des Marktes, werden wir die Werbeaktivitäten für Sie demnächst wieder deutlich verstärken.
Das in den letzten Monaten eingesparte Budget, werden wir nutzen, um für Sie vermehrt neue Buchungen für 2023 zu generieren.
Wie gewohnt, werden wir die Erfolge täglich messen und entsprechend reagieren. 

Ferienimmobilien – Marktbericht für Vermieter von Ferienhäuser Juni 2022 vom 28.06.22.
Das Konsumklima trübt sich weiter ein
.

 

Liebe Kunden,
der Konsumklimaindex des Marktforschungsinstituts GfK hat sich leider noch weiter eingetrübt und ist nun auf dem tiefsten, je gemessenem Wert, nämlich auf historischen – 27,4 Punkten. Das schlägt sich auch weiterhin stark auf die Nachfrage nach Ferienwohnungen und Ferienhäuser nieder. Wir verzeichnen derzeit die geringste Nachfrage, die wir je erlebt haben. Neu ist, dass nun auch sehr hochwertige Unterkünfte stark betroffen sind. Das liegt vor allem am drastischen Anstieg der Energiekosten, von denen nun immer mehr Unternehmer betroffen sind.

Dennoch müssen sich unsere Fullservicekunden derzeit noch keine Sorgen machen. Die Häuser sind zumindest für 2022 meist ausgebucht und verzeichnen für das laufende Jahr Allzeit – Umsatzrekorde. Auch für 2023 haben wir in der Vergangenheit schon viele Buchungen zu ausgezeichneten Preisen realisiert. Wie es allerdings zum Jahresende 2023 aussehen wird, hängt entscheidend vom weiteren Kriegsverlauf ab. Da ein Ende nicht abzusehen ist, können wir nur darauf hoffen, dass sich die Ukraine bestmöglich behaupten kann und sich die Stimmung dadurch wieder verbessert. Das ist natürlich vor allem den Ukrainern selbst zu wünschen.

 

Ferienhaus – Marktbericht April 2022 vom 27.04.22.
Durch den Überfall auf die Ukraine ist unsere Branche erneut im Krisenmodus
.

 

Liebe Kunden,
der zwischenzeitlich begonnene russische Überfall auf die Ukraine und die damit einhergehenden Preissteigerungen und Unsicherheiten, haben das Buchungsaufkommen vor allem bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen im unteren und mittleren Preissegment, erheblich geschwächt. Corona hingegen ist derzeit kaum mehr ein Thema.

Verbraucher mit mittlerem Einkommen, sind noch einmal vorsichtiger geworden und sparen, anstatt das Geld für Urlaub auszugeben. 
Wie stark das Konsumklima seit Kriegsbeginn leidet, zeigt der aktuelle Konsumklimaindex des Marktforschungsinstituts GfK. Der Index ist mit minus 26,5 Punkten auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1991 gefallen. Das bisherige Rekordtief aus dem Corona-Lockdown 2020 wurde deutlich unterboten.

Unsere Fullservicekunden müssen sich derzeit aber wenig Gedanken machen. Das Jahr 2022 war vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine bereits nahezu ausgebucht und der durch Verträge abgesicherte Umsatz, ist zumeist auf Allzeit – Rekordhöhe. Durch unsere Preisanpassungen im letzten und vorletzten Jahr, werden auch die gestiegenen Energiepreise bereits gut abgefangen. 

Gastgeber die alleine auf Buchungsportale setzen, sind leider einmal mehr die ersten, die Einbußen verkraften müssen, diesmal aufgrund des Krieges in der Ukraine. Ein Umstieg auf die Eigenvermarktung mittels unserem  Fullservice  oder mit der Erweiterung  Google ADS,  wäre mittelfristig der beste Weg. Kurzfristig  allerdings, werden Investitionen in Werbemaßnahmen nur bedingt helfen. Wir empfehlen aber allen Channel Manager Kunden, einen Umstieg vor Januar 2023. Wer zu Beginn des kommenden Jahres bereits Google ADS einsetzen kann, ist im kommenden Jahr deutlich krisenresistenter aufgestellt und kann auch seine Übernachtungspreise effektiver anpassen.

 

Marktbericht vom 21.02.22.
Wir haben die Hauptbuchungszeit 2022 im 
Fullservice,  mit sehr hohen Steigerungen nahezu abgeschlossen.

Liebe Kunden,
wir haben die Hauptbuchungszeit des Jahres 2022 (Januar) für unsere Fullservicekunden  nahezu abgeschlossen.
Die Buchungsraten im Januar, vor allem im Hochpreissegment, waren so gut, wie noch nie in unserer zwanzigjährigen Firmengeschichte. Im Vergleich zum Januar des letzten Vorkrisenjahres 2019, lagen sie im Durchschnitt was den realisierten Umsatz betrifft, tatsächlich bei etwas mehr als dem Siebenfachen.

Der Großteil unserer Fullservicekunden hat für das Jahr 2022 jetzt schon so viele Buchungen in den Büchern stehen, dass sie den Umsatz aus dem Vorkrisenjahr 2019 derzeit schon übertroffen haben.

Wir selbst haben mit unseren beiden Testferienhäuser, für das Jahr 2022 ein Umsatz – Allzeithoch erreicht. Das ist bei vielen unserer Kunden auch der Fall.
Wir lagen mit unserer Krisenstrategie der kontinuierlichen Preisanpassungen in den letzten 2 Jahren, also richtig.

Wir wollen uns noch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber wir sind uns doch schon sehr sicher, dass sich die Pandemie, ohne zynisch klingen zu wollen,  für die Ferienhausbranche letztendlich noch als positiv erweisen wird.
Denn für viele Marktteilnehmer, bot sie erst den Anlass, die Übernachtungspreise zu erhöhen und die Zeit der Lockdowns für Investitionen in die Qualitätsverbesserung zu nutzen. Das wird sich auch in den kommenden Jahren auszahlen.
Wir gehen von einer starken, nachhaltigen Verbesserung der Ertragslage aus. So werden auch die Verluste aus den Lockdowns, sehr schnell vollends kompensiert sein.

 

Channel Manager – Kunden:
Leider ist die Lage für unsere Channel Manager – Kunden, noch nicht so positiv. Das tut uns sehr leid.

Nach wie vor sind die Buchungsraten der großen Buchungsportale noch recht bescheiden. Sie sind vom Vorkrisenniveau noch weit entfernt. Anders als beim Fullservice, haben wir dort leider nur ganz beschränkte Möglichkeiten, das Buchungsaufkommen gezielt zu steuern. Der einzige Weg der uns offen stehen würde, ist der über den Preis. Das macht aber aus unserer Sicht derzeit nur für kurzfristig, freie Zeiträume einen Sinn.
Denn auch dort wird sich die Lage wieder normalisieren. Es macht daher keinen Sinn, sich  jetzt einem fast schon ruinösen Wettbewerb zu stellen. Anstatt dessen, raten wir unseren Kunden, entweder Google ADS einzusetzen oder auf Anfrageportale und die eigene Website zu setzen. Entsprechende Erweiterungen, bieten wir seit geraumer Zeit an. Die Kunden, die sie wahrgenommen haben, sind zwar noch nicht ganz auf Vorkrisenniveau, stehen aber deutlich besser da, als jene, die nach wie vor auf die Erholung der Buchungsportale setzen.

 

Marktbericht vom 25.01.22. Wie läuft die Hauptbuchungszeit 2022?

Liebe Kunden,
der Markt zeigt sich im dritten Pandemiejahr zur Hauptbuchungszeit extrem gespalten zwischen normalen und luxuriösen Angeboten einerseits und der Eigenvermarktung im Fullservice und Buchungsportalen andererseits.
Während günstige, mittelmäßige Angebote durchweg eher verhalten gebucht werden, geht das Luxussegment im Januar 2022 in der Eigenvermarktung, mehr als durch die Decke.
Für solche Objekte haben wir seit 01.01.2022 so viele Aufenthalte gebucht, wie noch nie in einem solchen Zeitraum.
Wir verzeichnen einen Anstieg in etwa um des Siebenfache zum letzten Vergleichszeitraum im Vorkrisenjahr 2019 und das trotz deutlich gestiegenen Preisen. Viele Kunden füllen jetzt bereits das kommende Jahr 2023.

Die erzielten Buchungsumsätze der letzten 25 Tage liegen pro Kunden im Hochpreissegment zwischen € 15.000,- und € 102.000,-, je nach angebotener Wohnfläche und Auslastungssituation zu Beginn der Hauptbuchungszeit am 01.01.2022.

Auffällig ist nach wie vor, dass die Buchungsportale im Vergleich zu Vorkrisenzeiten ausgesprochen wenig neue Buchungen generieren.  

 

Marktbericht vom 08.01.22. Wie ist die derzeitige Marktlage?

Liebe Kunden,
im Angesicht der Omikronwelle, stellt sich derzeit allenthalben die ganz große Frage, kommt ein Beherbergungsverbot oder nicht. Während viele unserer Kunden davon überzeugt sind, sehen wir doch eine gewisse Chance, dass die Politik uns ein neuerliches Beherbergungsverbot ersparen kann und wir die Pandemie demnächst hinter uns lassen können.
Jedenfalls haben wir die so wichtige Hochsaison Weihnachten und Silvester, ohne ein Verbot erfolgreich vermieten können. Auch das gestrige Treffen der Politik und die neuerlichen Beschlüsse, zeigten noch keine Hinweise auf einen neuerlichen Lockdown. Wir sind also erstmals vorsichtig, optimistisch. 

 

Die derzeitige Marktlage:
Der Markt zeigt sich derzeit zwar etwas verhalten, aber wir realisieren vor allem im Segment der hochwertigen Unterkünfte im Fullservice, eine rege Nachfrage und gute Buchungsraten zu sehr guten Preisen. Dort liegen die Werbekosten für Google ADS derzeit bei runden 4,5% vom erzielten Umsatz, den wir täglich mit neuen Gastverträgen für das Jahr 2022 realisieren.
Der anfallende Werbekostenanteil ist zwar deutlich höher als zur Vorkrisenzeit, allerdings gleichen wir sie durch höhere Preise mehr als aus.

Anders sieht es allerdings bei den Buchungsportalen aus. Dieser Vertriebskanal liefert derzeit sehr wenig neue Buchungen. Dort schlägt die Verunsicherung durch die Omikronwelle voll durch. Viele Vermieter von eher durchschnittlichen Angeboten, versuchen dort durch Preissenkungen und kostenlose Stornierungen bis zum letzten Tag, die eine oder andere Vermietung vermeintlich fest zu machen.  Hier sprechen wir nicht von unseren Kunden, sondern vom derzeitigen Verhalten derer, die sich ausschließlich auf den Vertriebskanal Buchungsportale verlassen.

 

Hinweis zur Pandemie vom 06.12.21.
Kann ein Gast seinen Ferienaufenthalt kostenfrei stornieren, falls er ungeimpft ist?

 

Liebe Kunden,
ein klares nein. Wird ein Aufenthalt von einem ungeimpften Gast storniert, da an seinem Ferienort die 2G – Regel gilt, ist die Stornierung prinzipiell nicht kostenlos.
Wir haben seit Sommer 2021 entsprechende Klauseln in unsere Verträge aufgenommen, sodass Sie hier auf der ganz sicheren Seite sind.

Zwischenzeitlich kristallisiert sich aber immer mehr heraus, dass es einer solchen besonderen Klausel bei einer 2G – Regelung nicht bedarf. Eine kostenlose Stornierung des Aufenthaltes aufgrund einer fehlender Impfung, ist prinzipiell kein Grund für eine kostenlose Stornierung des Ferienhauses.  Denn der Gast hat die Wahl sich impfen zu lassen und eine Coronaimpfung wird von den Gerichten als zumutbar angesehen. Es handelt sich um eine sognannte persönliche Befindlichkeit des Gastes, die es ihm unmöglich macht, seine Reise anzutreten.

Es ist allerdings von Bedeutung, wen ein Verbot in der jeweiligen Coronaverordnung trifft. In allen uns bekannten Landesverordnungen hat die entsprechende Landesregierung hier besonnen gehandelt. Das Verbot betrifft hier immer den Gast. So ist beispielsweise in Baden Württemberg das Betreten eines Ferienhauses, Hotels oder einer Ferienwohnung dem Gast verboten worden.
Somit können also auch unsere Channel Manager Kunden zunächst aufatmen. Kostenlose Stornierungen müssen auch bei Buchungen aus Ferienhausportalen nicht akzeptiert werden.
Einzig Buchungen aus Airbnb sehen wir hier als etwas unsicher an. Airbnb hat in den vorangegangenen Coronawellen bei Stornierungen keine Rücksicht auf die entsprechenden  Coronaverordnungen oder das Länderrecht genommen und viele Aufenthalte einseitig & unnötig kostenlos storniert.
Daher haben wir die Vermarktung auf Airbnb, außer bei Stadtwohnungen, vor einigen Wochen bereits ausgesetzt. 

 

Marktbericht vom 04.12.21, Neue Verordnung in Baden Württemberg, Überblick über Beherbergungsverbote und wichtige Hinweise zum vereinbarten Werbebudget

Liebe Kunden,
nun sind Vermieter von Ferienhäuser und Ferienwohnungen auch in Baden Württemberg von einem neuerlichen Beherbergungsverbot verschont geblieben. Es gilt weiterhin 2G. Wir appellieren an alle unsere Kunden, die 2G Kontrollen ernst zu nehmen um so mitzuhelfen, die vierte Welle zu brechen. Denn falls das nicht gelingt, wie auch immer, kann es in ein paar Wochen wieder ganz anders aussehen.
Wir selbst hatten und haben für unsere eigenen Ferienhäuser bereits seit August 2021 einen Lockdown von November bis Ende Mai 22 als Worstcase Szenario einkalkuliert und entsprechend gehandelt.
Die Handlungsweise haben wir auch für unsere Fullservicekunden von Anfang an übernommen und die Vermietpreise und Verträge entsprechend angepasst.
Bei den Vertragsänderungen vom Sommer 21 haben wir auch für eine 2G, 2G+ und 3G Regelung Vorsorge getroffen und Gäste dazu verpflichtet, sich gegebenenfalls impfen und testen zu lassen. Eine kostenlose Stornierung ist daher nur noch bei einem Beherbergungsverbot möglich. 

Leider sind nicht alle unsere Kunden von einem Beherbergungsverbot verschont geblieben. So gilt derzeit in Sachsen ein generelles und in Bayern ein Beherbergungsverbot in Hotspots. 

Wichtiger Hinweis für unsere Fullservice- und Google ADS Kunden, die derzeit einem Beherbergungsverbot unterliegen:
Bitte teilen Sie uns mit, wie wir mit Ihrem vereinbarten Werbebudget derzeit umgehen sollen. Standardmäßig werben wir derzeit eher sparsam.  Viele unserer Kunden und auch wir selbst, müssen derzeit allerdings die gewährten Coronahilfen vom Frühjahr wieder zurückzahlen.
Oftmals resultiert das aus den eingeleiteten Sparmaßnahmen während des Lockdowns.
In Sachen Cornahilfen sind im letzten Lockdown generell die Vermieter am besten gefahren, die weiter kräftig in Werbemaßnahmen investiert haben. Denn diese Kosten, auch die unserer anderen Leistungen, sind zu 100% anerkannt worden.
Prüfen Sie also, welche Vorgehensweise für Sie die richtige ist und geben Sie uns Bescheid, falls wir Ihr Werbebudget nun voll ausschöpfen sollen. Auch derzeit rechnen sich Investitionen in Google ADS. Das gilt erst recht, falls die Kosten wie im letzten Lockdown, ersetzt werden.  

 

Marktbericht vom 02.12.21, Marktlage in der vierten Welle

Liebe Kunden,
der Vertriebskanal Buchungsportale ist aufgrund der vierten Welle nahezu zum Erliegen gekommen.
Die Eigenvermarktung via eigene Website und Google Ads, wie auch unser Fullservice liefert weiterhin neue Buchungen. Aber auch hier sind die Buchungsraten merklich eingebrochen. Die von uns verwalteten Google Ads Konten laufen aber derzeit sozusagen auf Sparflamme. Das hat natürlich, neben der vierten Welle, einen großen Einfluss auf die Buchungsraten.
Die meisten unserer Fullservice- und Google Ads – Kunden sind für das Jahr 2022 bereits sehr gut gebucht. Es macht daher wenig bis keinen Sinn, mitten in einer massiven Coronawelle Geld in Werbung zu investieren. 

Unser Einschätzung für die Zukunft:
Trotz aller Schwierigkeiten, sind wir optimistisch. Falls es die Politik schafft, nun zügüg eine Impfpflicht durchzusetzen, haben wir die Pandemie im Frühling hinter uns. Schon die jetzige Diskussion und 3G am Arbeitsplatz, hat die Impfkampagne wieder in Fahrt gebracht.
Wer Statistiken bemüht und Impfquoten vergleicht, wird feststellen, dass Länder und Regionen mit einer hohen Impfquote deutlich besser durch die vierte Welle kommen oder die Welle gar nicht stattfindet. So gibt es beispielsweise in Gibraltar mit einer Impfquote von über 99% , so gut wie keine Opfer der Pandemie mehr. Das Leben und Wirtschaften hat sich vollständig normalisiert. 

Marktbericht vom 24.11.21, 2G in Baden Württemberg

Liebe Kunden,
seit heute gilt in Baden Württemberg in der Beherbergung 2G. Dies ist solange der Fall, bis sich die Lage soweit entspannt, dass BW wieder die Alarm- oder Basisstufe erreicht. Das ist derzeit nicht absehbar.
Es haben also nur noch Gäste Zutritt die entweder genesen oder geimpft sind. Wichtig bei der Regelung ist, dass sich das Verbot nicht an den Gastgeber, sondern an den Gast selbst richtet. Dem Gast wird also der Zutritt durch die Rechtsverordung untersagt. Daher müssen Sie als Gastgeber keine kostenlose Stornierung akzeptieren, da Sie Ihre Leistung erbringen können. 

 

Marktbericht vom 19.11.21, Österreich geht ab Montag in den Lockdown

Liebe Kunden,
Österreich geht ab kommenden Montag für 20 Tage in einen landesweiten Lockdown.
Menschen dürfen Ihre Häuser und Wohnungen nur noch aus driftigem Grund verlassen. Insofern wird auch das Gastgewerbe praktisch geschlossen. Die Maßnahme soll für maximal 20 Tage gelten. 

Zudem wird Österreich im Februar eine umfassende Impfpflicht einführen. Unserer Meinung nach, der einzig richtige Weg, die Pandemie nachhaltig in den Griff zu bekommen. 

Derzeitige Marktlage:
Die Buchungsraten sind in den letzten Tagen deutlich eingebrochen. Am deutlichsten sind einmal mehr die Buchungsportale betroffen. Dieser Vertriebskanal steht wie in den letzten Coronawellen zuvor, kurz vor einem Totalausfall.

 

Marktbericht vom 07.11.21, vierte Coronawelle

Liebe Kunden,
wir sind mitten oder am Anfang der vierten Coronawelle. In einigen Bundesländer gilt die 3G – Regel. In manchen benötigen Nichtgeimpfte PCR – Tests, anstatt Schnelltests. Die Regelungen sind deutschlandweit wieder höchst unterschiedlich.
Daher ist es uns leider nicht mehr möglich, für alle unsere Kunden die individuellen Regeln im Blick zu behalten und die entsprechenden Texte für Sie auszuarbeiten.
Wir bitten Sie deshalb, uns Bescheid zu geben, sobald wir neue Texte, z.B. für Buchungsbestätigungen einpflegen sollen.

Das gilt insbesondere für unsere Channel Manger – Kunden. Dort besteht das Problem, dass die Buchungsportale Buchungen unabhängig von den jeweils geltenden Regelungen, ermöglichen. Für diese Kunden sollten wir die jeweils aktuellen Regeln in die Buchungsbestätigung und in das Anreiben, die wir vor Anreise verschicken, einpflegen.
Geben Sie uns die von Ihnen gewünschten Änderungen bitte durch. Sie sollten die Gäste die in Buchungsportalen buchen, sofort nach der Buchung informieren und sie auf die Möglichkeiten einer kostenlosen Stornierung innerhalb 24 Stunden nach Buchung  hinweisen. Der Text sollte beinhalten, dass sie die übermittelnden Regeln anerkennen, falls sie nicht stornieren.
Wir empfehlen zudem, die Vermarktung auf Airbnb nun auszusetzen. Airbnb hat in den letzten Coronawellen eine Vielzahl von Aufenthalten kostenlos storniert und dabei regionale oder länderspezifische Regelungen ignoriert. Davor sollten Sie sich nun wieder schützen. Auch hier genügt ein Hinweis per Mail.

Fullservicekunden:

Für unsere Fullservicekunden haben wir bereits im Juli vorsorglich die Mietverträge erweitert. Seither sind die Gäste im Falle einer 2G – Regel auch dazu verpflichtet, sie einzuhalten. Hier bestehen also nach wie vor wenig Probleme. Sie sind in aller Regel gut abgesichert. 

Derzeitige Marktlage:
Trotz der derzeit eskalierenden Coronazahlen, ist die Marktlage für unsere Fullservicekunden stabil. Es wird rege gebucht.
Buchungen über Buchungsportale hingegen ,sind bereits deutlich eingebrochen. 

Unsere Einschätzung:
Die Pandemie wird sich in den nächsten Monaten weiter verschärfen und die Politik wird zum Handeln gezwungen sein. Wir gehen derzeit aber noch davon aus, dass es ein neues Beherbungsverbot nicht mehr geben wird. 
Mit etwas Glück, werden wir nicht mehr als eine 2G-Regel hinnehmen müssen. Gerade in größeren Ferienhäuser ist das angesichts der bereits in mehreren Bundesländer geltenden Kontaktbeschränkungen, Realität.
Wir selbst haben in unserem großen Ferienhaus auf freiwilliger Basis die 2G – Regel für neue Buchungen eingeführt.  So tragen wir einerseits ein wenig dazu bei, die Pandemie zu bekämpfen und andererseits gehen wir unnötigen Streitereien um Stornierungen aus dem Weg. 
Bisher sind die Reaktionen darauf sehr positiv und wir haben den Eindruck, dass sich unsere Initiative zumindest nicht nachteilig auf das Buchungsaufkommen auswirkt. 

 

Marktbericht vom 20.10.21, Marktlage und Aussicht

Liebe Kunden,
der Tourismusmarkt hat sich zwischenzeitlich fast vollständig erholt. Laut statistischem Bundesamt lagen die Übernachtungen im Sommer 2021 noch 3,5% unter dem Vorkrisenjahr 2019. Für unsere Kunden, die alleine auf den Channel Manager setzen, können wir das bestätigen.

Unsere Fullservicekunden  hingegen waren und sind auch derzeit zu 100% ausgebucht. Auch die Buchungsraten liegen im Fullservice sehr deutlich über dem Vorkrisenjahr 2019, bei etwa +37%. Zudem konnten wir bereits außergewöhnlich viele Buchungen für das Jahr 2022 im Fullservice realisieren und das trotz hohen Preissteigerungen und im Vergleich, eher moderaten Werbekosten.
Der bisher für das Jahr 2022 durch feste Buchungen erreichte Umsatz liegt bei durchschnittlich 62%, verglichen mit dem gesamten Jahresumsatz des Jahres 2019. Die bereits gebuchte Auslastung bei durchschnittlich 39%.  Die Diskrepanz zwischen Auslastung und Umsatz ergibt sich aus den von uns veranlassten Preissteigerungen.

Wir gehen derzeit davon aus, dass das Jahr 2022 für unsere Fullservicekunden das bisher umsatzstärkste und mit großem Abstand ertragsreichste Jahr werden wird. Wir werden den Markt weiter genau beobachten und Ihre Preise kontinuierlich anpassen umso Ihre Einbußen die während der Lockdowns entstanden sind, weiter auszugleichen.

 

Marktbericht vom 09.09.21, neue Coronaverordnung in Baden Württemberg soll am 14.09.21 in Kraft treten.

Liebe Kunden,
nach ersten Berichten wird am kommenden Montag den 14.09.2021 in Baden Württemberg eine neue Corona Verordnung in Kraft treten.
Sie sollten davon ausgehen, dass auch für Ferienhäuser und Ferienwohnungen die 2G Regel ab einer Hospitalisierungsinszidenz von 300 gelten wird. Das heißt, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Ferienhäuser und Ferienwohnungen “betreten dürfen”. Das wird, falls es so kommt, für Personen ab 13 Jahren gelten.
Eine gewisse Unsicherheit besteht noch darin, dass wir noch nicht wissen, wie das Verbot formuliert sein wird.
Wir sind uns aber fast sicher, dass das Verbot den Gast und nicht den Vermieter treffen wird.
Das ist entscheidend für anstehende Stornierungen aufgrund des Impfstatus. Trifft das Verbot den Gast selbst, sind kostenlose Stornierungen ausgeschlossen.  Würde es hingegen den Vermieter treffen, so müssten wir Aufenthalte kostenlos stornieren.

Die Maßnahme ist aus unserer Sicht ein logischer Schritt, zurück in die Normalität und war absehbar.
Wir haben bereits Anfang Juni 2021 unsere Fullservicekunden darauf hingewiesen und die Mietverträge entsprechend angepasst. Gäste die seither gebucht haben, sind also bereits dazu verpflichtet, sich impfen zu lassen, falls eine solche Regel in Kraft tritt die den Vermieter trifft.
Unsere Fullservicekunden müssen also für Gäste die seit Juni gebucht haben, so oder so keine kostenlosen Stornierungen ausführen.

 

Marktbericht vom 16.08.21, neue Coronaverordnung in Baden Württemberg, Testpflicht für ungeimpfte Gäste.

Liebe Kunden,
ab dem 16.08.2021 gilt die neue Coronaverordung in Baden Württemberg.
Neu ist, dass die Inzidenz nun zunächst keinen Einfluss mehr auf die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hat.
Die neue Coronaverordnung zielt darauf ab, mehr Menschen zum Impfen zu bewegen. Aus unserer Sicht ein guter Weg, die Pandemie hinter uns zu lassen.
Als Gastgeber müssen Sie nun den Impfstatus der ankommenden Gäste kontrollieren.
Gäste die weder geimpft, noch genesen sind, benötigen den Nachweis über einen Corona – Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alle drei Tage müssen diese Gäste während des Aufenthaltes einen neuen Test bei Ihnen als Gastgeber vorlegen. Ausgenommen sind Kinder bis einschl. 5 Jahren, Kinder von 5 bis 7 Jahren die noch nicht eingeschult wurden und Kinder die eine Schule besuchen. Das betrifft auch weiterführende Schulen und Berufsschulen.

Wie bisher auch, müssen Sie als Gastgeber die Kontaktverfolgungslisten aller Gäste führen.
Erhalten Sie keinen Coronatest oder anderen Nachweis des Gastes, darf er das Ferienhaus nicht betreten und nutzen.
Das gleiche gilt, falls ein Gast sich weigert, seine Kontaktdaten zu dokumentieren.
Hier ist wichtig, dass sich nun alle Verbote auf den Gast beziehen, der grundsätzlich zur Schadensminderung verpflichtet ist.
Falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen um eine Stornierung kommen sollte (kostenlos oder nicht), haben Sie als Gastgeber durchaus sehr gute Chancen.
Verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen durch den Gast, sind jedoch Sie als Gastgeber. Weigert sich also ein Gast sich impfen oder testen zu lassen, sollten Sie konsequent von Ihrem Hausrecht gebrauch machen und ihm den Zutritt verweigern.
Danach können Sie den Aufenthalt für den Gast aus unserer Sicht, kostenpflichtig stornieren.

Informieren Sie Ihre Gäste weit im Voraus vor der Anreise über die neuen Voraussetzungen, damit sie sich rechtzeitig darauf einstellen können. Versäumen Sie die rechtzeitige Information, wird die rechtliche Situation im Fall einer Stornierung deutlich komplizierter.

 

Marktbericht vom 13.07.21, Marktgeschehen trübt sich leicht ein, Vorsorgen für die vierte Welle

Liebe Kunden,
die letzten 4 Wochen seit unserem letzten Eintrag waren geprägt von einer hohen Nachfrage und steigenden Preisen. Alle unsere Fullservicekunden sind bis mindestens Spätherbst ausgebucht und haben für das Jahr 2022 bereits überdurchschnittlich viele Buchungen in den Büchern. Zudem hat sich das Buchungsaufkommen auch für Stadtwohnungen weiter erhöht.

Leider, so sehen es die meisten Wissenschaftler, stehen wir vor der vierten Coronawelle. Diese Nachrichtenlage hat das Buchungsaufkommen schon wieder etwas verlangsamt. Die Gäste sind etwas verhaltener und vorsichtiger geworden.
Ob es zu neunen Beherbergungsverboten im Spätsommer und Herbst kommen wird, bleibt abzuwarten.
Wir sehen jedenfalls die derzeitige Entwicklung, beispielsweise die EM, mit Sorge. Hoffen wir, dass es nicht wieder wir sind, die unkoordinierte und vorzeitige Öffnungen der Politik ausbaden müssen.

Wir haben die Coronazahlen des letzten Sommers mit den jetzigen verglichen und sind etwas erschrocken:

12 Juli 2021: 27 Tote und eine 7 Tage – Inzidenz von 29 Infektionen pro Tag mit leicht steigenden Ansteckungszahlen. 
12 Juli 2020, 1 Todesfall und eine 7 Tage – Inzidenz von 7 Infektionen pro Tag mit bis Anfang Oktober leicht fallender Tendenz. 
Das Ende kennen wir. Ein Lockdown von 01.11.20 bis Mitte Mai 2021.

Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen allen unseren Kunden, gegebenefalls ein Gewerbe anzumelden, damit demnächst nicht wieder einmal mehr die Falle Vermögensverwaltung zuschnappt und Sie eventuell ohne Anspruch auf Hilfen dastehen. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, damit Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung nicht unwiederbringlich als Betriebsvermögen bewertet wird. Das hätte bei einem Verkauf oder der Aufgabe der Vermietung steuerrechtliche Nachteile.

Wir gehen derzeit aber eher davon aus, dass es in einer vierten Welle nurein beschränktes Beherbergungsverbot geben wird. Beispielsweise in der Form, dass ein Gastgeber sein Ferienhaus oder seine Ferienwohnung nur an geimpfte und genesene Gäste vermieten darf. Deshalb empfehlen wir unseren Kunden, die Mietverträge entsprechend von uns anpassen zu lassen.
Einen Vorschlag zur Änderung haben wir bereits an unsere Fullservicekunden versendet. Bitte prüfen Sie den Vorschlag und geben Sie uns Bescheid, ob wir ihn einpflegen sollen. Unsere Channel Manager Kunden haben leider keinen Einfluss auf die Bedingungen der Buchungsportale. 

Ergänzung vom 14.07.2021:
Derzeit vermarkten wir die Ferienhäuser und Ferienwohnungen unserer Channel Manager Kunden auch wieder auf Airbnb. Angesichts einer weiteren Coronawelle, ist das mit einem Risiko verbunden. Es war das Buchungsportal Airbnb, das im letzten Jahr ohne sich an die Verordnungen der Länder zu halten, Aufenthalte eigenmächtig kostenlos storniert hat. Dadurch hat Airbnb bei vielen Gastgebern erhebliche Verluste verursacht.
Booking hingegen, verhielt sich zu jeder Zeit korrekt.
Bitte machen Sie sich deshalb Gedanken darum, ob wir angesichts der Gefahr einen weiteren Coronawelle, für Sie die Vermarktung auf Airbnb vorsorglich wieder einstellen sollen. Geben Sie uns bitte Bescheid. Sie können uns auch jederzeit anrufen, damit wir über Ihre Ferienimmobilie sprechen können. Insbesondere Stadtwohnungen sind leider auf Airbnb angewiesen. Bei allen anderen Kunden ist Airbnb ein eher unwichtiger Vertriebskanal. Das ist erst recht bei unseren Fullservicekunden der Fall.

Deshalb haben wir bei diesen Kunden, die auch das Modul Channel Manager nutzen, die Vermarktung auf Airbnb bereits vorsorglich ausgesetzt. 

 

Marktbericht vom 08.06.21, Marktgeschehen freundlich aber verhalten

Liebe Kunden,
die Nachfrage hat sich weiter stabilisiert. Sie liegt im Vergleich mit dem Vorkrisenzeitraum in 2019 bei etwa 85%. Erfreulich ist,  dass auch aus Buchungsportalen wie Booking wieder vermehrt Buchungen eingehen. Das Buchungsaufkommen aus Portalen liegt bei runden 65% im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019. Vor runden vier Wochen und zuvor lag es noch bei etwa 2%. 
Es werden nun auch Stadtwohnungen wieder vermehrt nachgefragt und gebucht. So können unsere Kunden, die solche Angebote anbieten, erstmals seit Beginn der Pandemie wieder aufatmen.

Nach wie vor gehen wir von einer weiteren Erhohlung und einem lang anhaltenden Boom in unserer Branche aus, solange das Infektionsgeschehen sich weiter positiv entwickelt.

In den USA und anderen Ländern sehen wir schon jetzt, eine extrem, positive Entwicklung.
Hierzu empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel:
https://www.manager-magazin.de/lifestyle/sommerferien-tipps-fuer-hotelbuchung-fernab-von-portalen-wie-booking-und-expedia-a-4078a8f4-6bfc-425a-9f4e-0f0b590d188a

 

 

Wichtiger Hinweis für die Nachkrisenzeit (Preisanpassung) vom 14.12.2020:

Liebe Kunden,
die Marktaussichten für Urlaub im eigenen Land sind vor allem für Ferienhäuser in Naturlagen ausgesprochen gut.
Die Nachkrisenzeit wird in diesem Segment von einer ausgesprochen hohen Nachfrage geprägt sein, die sich auch auf die Preisentwicklung niederschlagen wird. Auch für Stadtwohnungen wird es etwas später zu einem Boom kommen.

In den meisten Fällen (je nach Vertragsform) bestimmen wir die besten Preise für Ihre Ferienimmobilien. Wenn das bei Ihnen so ist, müssen Sie sich um nichts kümmern, wir heben Ihre Preise entsprechend der zukünftigen Marktentwicklung und Ihrer Auslastungssituation weiter an.
Die andere Gruppe unserer Kunden, bestimmt letztendlich ihre Preise selbst, in der Regel nach unseren Empfehlungen.
Genau an diese Gruppe richtet sich folgender Hinweis:
Bitte überprüfen Sie Ihre Preisgestaltung und sprechen Sie uns darauf an.
Wir finden mit Ihnen zusammen eine neue, passende Preisstruktur für Ihre Ferienhäuser und Ferienwohnungen.

Für unsere Kunden, die den  Channel Manager  gebucht haben und nur auf diesen Vertriebskanal setzen, haben wir eine Erweiterung und ein neues Produktpaket geschaffen:
Mit Hilfe von Google Ads, bzw. Adwords als Erweiterung und einem Buchungssystem auf der eigenen Website, können Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus ganz gezielt und rechtssicher selbst vermarkten. So wird nun auch der Channel Manager für die Zukunft krisensicherer und Sie können vom steigenden Buchungsaufkommen in der Eigenvermarktung profitieren.
Für die Zukunft nach der Krise, sichert es Ihnen, bei entsprechendem Werbebudget, eine wesentlich höhere Auslastung und geringere Provisionskosten als bisher. 

Hinweise:
Alle Angaben ohne Gewähr. Die angegebenen Buchungsraten und Auslastungszahlen beziehen sich nur auf unsere Kunden und sind daher nicht repräsentativ.

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Dann sollten wir uns kennlernen.
Gerne berate ich Sie umfassend und kostenlos.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob wir Ihr Vermietungsgeschäft auf ein neues Level heben können.